Teilungsversteigerung als Lösung während der Scheidung

Teilungsversteigerung vor Scheidung ist zulässig


Ihr Ehepartner blockiert den Verkauf des gemeinsamen Hauses?


Dieser Stillstand muss nicht sein. Nutzen Sie die Teilungsversteigerung, um eine Lösung herbeizuführen oder die Immobilie zu verwerten.


Gerade in einer konfliktreichen Scheidungssituation ist die Teilungsversteigerung ein Ausweg, um die Blockade zu durchbrechen. Sie ist dann ein geeignetes Druckmittel, um zu einer Verhandlungslösung zu kommen, den Verkauf zu erzwingen  oder das Haus selbst zu ersteigern.



Wichtige (Vor-)Überlegungen zur Teilungsversteigerung in der Scheidung


  • Zulässigkeit: Eine Teilungsversteigerung ist in den meisten Fällen auch während einer laufenden Scheidung zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH Beschluss vom 16.11.2022 -XII ZB 100/22) hat hierfür klare Regelungen festgelegt. Grundsätzlich kann ein Ehepartner bereits vor der Scheidung eine Teilungsversteigerung beantragen. Wenn der andere Ehepartner damit nicht einverstanden ist, kann dieser mit einem Drittwiderspruchsantrag die Zulässigkeit der Versteigerung im Einzelfall vor dem Familiengericht prüfen lassen.


  • Interessenabwägung: Das Familiengericht nimmt in solchen Fällen eine Interessenabwägung vor. Dabei können verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Dazu gehören die Dauer der Trennungszeit und der Dauer der Ehe, das Alter der Ehepartner, der Zeitpunkt des Immobilienerwerbs, die wirtschaftlichen Interessen und die Gesundheit des in der Immobilie lebenden Ehepartners sowie das Wohl der Kinder. Meist ergibt die Abwägung, dass die Teilungsversteigerung nicht verhindert werden kann.


  • Wesentliches Vermögen: Wird die Ehe im gesetzlichen Güterstand geführt und macht der Miteigentumsanteil des versteigerungswilligen Ehepartners sein ganzes oder nahezu ganzes Vermögen aus, kann die Teilungsversteigerung ohne die Einwilligung des anderen erst gar nicht vor der Scheidung durchgeführt werden (§ 1365 BGB). Das ist der Fall, wenn der Anteil etwa 90 % oder mehr des Vermögens ausmacht. Dann ist die Teilungsversteigerung vor der Scheidung nicht zulässig.


Teilungsversteigerung: Den Erlös in der Scheidung sichern und den Gerichtsstreit vermeiden


Die Teilungsversteigerung löst während der Scheidung die Immobilien-Blockade, indem sie das gemeinsame Haus in teilbares Geld umwandelt.


Doch Vorsicht:  Können Sie sich nicht über die Aufteilung des Erlöses einigen, wird dieser vom Gericht eingefroren. Es folgt dann zusätzlich zum Scheidungsverfahren ein zeit- und kostenintensiver zweiter Streit  vor dem Familiengericht über die Verteilung des Geldes.


Das ist vermeidbar: Mit einem in der Teilungsversteigerung erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite und einer durchdachten Strategie können Sie bereits vor dem Versteigerungstermin die Erlösverteilung zu Ihren Gunsten beeinflussen und die Blockade Ihres Geldes verhindern.


Vorsicht Falle: Unberechtigte Blockade des Versteigerungserlöses in der Scheidung


Manche Partner beantragen die Teilungsversteigerung, um anschließend die Auszahlung des Erlöses an den Ex-Partner zu blockieren – oft mit der Begründung vermeintlicher Gegenansprüche aus der Ehe (wie Zugewinn oder Unterhalt) oder weil er sich davon ein starkes Druckmittel in der Scheidung verspricht.


Diese Strategie ist riskant und oft unwirksam: In den meisten Fällen ist die Blockade mit diesen Gegenansprüchen unzulässig.


Eine unberechtigte Verweigerung der Erlösverteilung kann erhebliche wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen (Verzugszinsen, Verfahrenskosten, Schadensersatz). Blockieren Sie den Erlös also nur, wenn Sie dazu berechtigt sind. Ohne die verbindliche Einschätzung eines in der Teilungsversteigerung erfahrenen Anwalts setzen Sie sich unnötigen Kosten und Risiken aus. Denn nur er kann verbindlich einschätzen, ob man die Zustimmung zur Aufteilung des Erlöses mit guten Gründen verweigern darf oder nicht.


Nur die Erlösverteilung blockieren, weil man das eben kann, ist keine gute Strategie.
Die Erlösverteilung blockieren sollte man nur, wenn man dazu auch berechtigt ist.


Das Haus während der Scheidung selbst ersteigern


Eine durchdachte Strategie hilft Ihnen bei der Teilungsversteigerung während der Scheidung auch, wenn Sie die Immobilie selbst ersteigern und dann die Zahlung an das Versteigerungsgericht nicht in voller Höhe leisten wollen, weil Ihnen die Immobilie ja schon teilweise selbst gehört. 


Weitere wichtige Aspekte der Teilungsversteigerung während der Scheidung


  • Kein Vorkaufsrecht: Aus der Ehe allein kann kein Ehepartner ein Vorkaufsrecht ableiten. Auch hat kein Ehepartner einen Anspruch darauf, dass der andere ihm seinen Miteigentumsanteil zum Verkehrswert verkauft.


  • Versteigerung des Miteigentumsanteils: Wer nur den Miteigentumsanteil des anderen Ehepartners versteigern lassen möchte, kann dies nur tun, wenn er vom Gericht bestätigte Zahlungsansprüche (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) gegen den anderen hat und damit vollstreckt. Eine solche Forderungsversteigerung kann eine wirtschaftlich interessante Alternative zur Teilungsversteigerung sein. So kann man den Miteigentumsanteil des anderen günstig selbst ersteigern und Alleineigentümer werden.


  • Keine Schadensersatzpflicht: Es ist ein Irrtum, anzunehmen, dass sich ein Ehepartner schadensersatzpflichtig macht, wenn der Versteigerungserlös geringer ausfällt als bei einem regulären Verkauf. Wer sich in der Scheidung für die Versteigerung entscheidet, macht sich nicht schadensersatzpflichtig. Denn: Die Teilungsversteigerung ist der gesetzlich vorgesehene Weg der Auseinandersetzung einer Immobilie.

Beauftragen Sie einen Experten für die Teilungsversteigerung!


Wenn Sie während der laufenden Scheidung die Teilungsversteigerung in Betracht ziehen oder davon betroffen sind, benötigen Sie dafür eine zusätzliche spezialisierte anwaltliche Beratung, um Ihre Erfolgschancen deutlich zu erhöhen. Nur wenige Anwälte beherrschen die Teilungsversteigerung und  die Scheidung gleichzeitig.


Planen Sie während der Scheidung eine Teilungsversteigerung oder sind Sie davon bereits betroffen?


Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich, Rechtsanwalt Johannes Steger, bin spezialisiert auf das Recht der Teilungsversteigerung und habe jahrzehntelange Erfahrung.


Rufen Sie mich gerne unter 040/35 53 200 an (Beratung bundesweit) oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: steger@bre.de


Welche Kosten mit meiner Beauftragung verbunden sind, erfahren Sie hier.


Blog Teilungsversteigerung

Kündigung einer GbR oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Teilungsversteigerung
18. April 2025
Ist eine Teilungsversteigerung nach Kündigung der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) für ein dieser gehörendes Haus noch möglich?
Bestehen bleibende Grundschuld in der Teilungsversteigerung übernehmen
von Rechtsanwalt Johannes Steger 31. August 2022
Verständlich erklärt: Bestehen bleibende Grundschuld in der Teilungsversteigerung übernehmen. Typische Fehler vermeiden. Fallstricke bei Gebot und Ablösung kennen.
Gerichtskosten in der Teilungsversteigerung für Miteigentümer
von Rechtsanwalt Johannes Steger 30. August 2022
Welche Gerichtskosten fallen in der Teilungsversteigerung an? Wer zahlt Kosten in der Teilungsversteigerung? Vorschuss, Prozesskostenhilfe, Verteilung und Erstattung der Kosten.
Teilungsversteigerung: Als Miteigentümer selbst ersteigern. Zahlung um Eigenanteil kürzen.
von Rechtsanwalt Johannes Steger 27. August 2022
Als Miteigentümer die Immobilie selbst ersteigern. Die Zahlung an das Versteigerungsgericht um den eigenen Anteil kürzen. Eigene Liquidität schonen. Blockade der Erlösverteilung vermeiden.
Warum benötige ich einen erfahrenen Anwalt in der Teilungsversteigerung?
von Rechtsanwalt Johannes Steger 25. August 2022
Wenige Anwälte beherrschen die Teilungsversteigerung. Beauftragen Sie einen Spezialisten, optimieren Sie Ihre Erfolgsaussichten und vermeiden Sie kapitale Fehler.
Teilungsversteigerung beenden - bei Einigung oder geringem Gebot
von Rechtsanwalt Johannes Steger 24. August 2022
Teilungsversteigerung jederzeit zurücknehmen oder stoppen. Wer trägt die Kosten des Gerichts, wenn der Antrag zurückgezogen wird?
Löschungsbewilligung oder Verzicht auf die Grundschuld in der Teilungsversteigerung ?
von 31f42118-0d21-49ca-9895-b470a844c468 3. Juni 2022
Der beste Umgang der Bank mit einer nicht mehr valutierenden Grundschuld in der Teilungsversteigerung. Löschungsbewilligung oder Verzicht?
Klage auf Erlösverteilung. Unberechtigte Blockade kostet Verzugszinsen
von Rechtsanwalt Johannes Steger 31. Mai 2022
Erlösverteilung richtet sich nach bisherigen Miteigentumsanteilen. Einigung aller Eigentümer erforderlich. Auszahlung grundlos blockieren kann wegen Verzugszinsen teuer werden.
Kauf in der Teilungsversteigerung mit Kredit finanzieren
von Rechtsanwalt Johannes Steger 21. Mai 2022
Wie der Ersteher seinen Kauf in der Teilungsversteigerung mit der Bank finanzieren kann, obschon eine Grundschuld vor Auszahlung des Kredits nicht eingetragen werden kann.
Bietsicherheit auch für den Miteigentümer in Teilungsversteigerung erforderlich?
von Rechtsanwalt Johannes Steger 20. Mai 2022
Der Miteigentümer muss bei Abgabe seines Gebots in der Teilungsversteigerung eine Bietsicherheit stellen. Die Beteiligung an der Immobilie genügt nicht. Welche Ausnahmen gibt es?
Nichtzahlung des Gebots in der Teilungsversteigerung - besser nicht versuchen
von Johannes Steger 27. April 2022
Was passiert, wenn der Käufer in der Versteigerung den Kaufpreis nicht zahlt? Es kommt zu einer Vollstreckung in das gesamte (Privat-) Vermögen des Erstehers und die Wiederversteigerung durch die früheren Eigentümer folgt. Das ist mit hohen Kosten für Gericht und Anwalt verbunden.
Welche Kosten trägt der Ersteher in der Teilungsversteigerung?
von Rechtsanwalt Johannes Steger 29. Januar 2022
Was zahlt der Käufer in der Teilungsversteigerung bei Zuschlag? Bargebot, Zinsen, Grundschuld ablösen, Grunderwerbsteuer, rückständige Wohngelder.
Mit der Teilungsversteigerung treibt der Gläubiger seine Forderung ein
von Rechtsanwalt Johannes Steger 17. Januar 2022
Die Teilungsversteigerung richtig durchführen, um effektiv Schulden einzutreiben. Besonderheiten bei Miteigentümergemeinschaften. Finanzamt ins Leere laufen lassen.
Verzögern der Teilungsversteigerung -lohnt das?
von Rechtsanwalt Johannes Steger 3. Januar 2022
Versteigerung verhindern, verzögern oder blockieren. Welche Möglichkeiten gibt es? Wieviel Zeit kann man gewinnen? Vorteile und Nachteile. Tipps und Tricks.
Unterschiede zwischen Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung erklärt
von Rechtsanwalt Johannes Steger 2. Januar 2022
Teilungsversteigerung, was ist das und wie beginnt sie? Was unterscheidet die Teilungsversteigerung von der Zwangsversteigerung?
Andere Bieter in der Teilungsversteigerung abschrecken
von Johannes Steger 31. Dezember 2021
Was ist erlaubt, um Bieter im Versteigerungstermin von einem hohen Gebot abzuschrecken? Welche Fehler sollte man vermeiden?
Verkauf einer Immobilie mit der Teilungsversteigerung zum besten Preis erzwingen
von Rechtsanwalt Johannes Steger 23. April 2002
Wie Sie mit einfachen Maßnahmen in der Teilungsversteigerung den besten Kaufpreis für die Immobilie erzielen - Werbung, Vermarktung, Umgang mit Bietern