Kann der Antragsteller die Teilungsversteigerung jederzeit selbst zurückziehen?

Viele Miteigentümer, die über eine Teilungsversteigerung nachdenken, sind verunsichert. Die Sorge, dass die Immobilie unter Wert versteigert wird oder der Prozess nicht mehr gestoppt werden kann, hält viele davon ab, diesen Schritt zu gehen. Doch diese Befürchtungen sind in den meisten Fällen unbegründet.


In diesem Beitrag räume ich mit gängigen Mythen rund um die Teilungsversteigerung auf und zeige, warum sie nicht nur eine flexible, sondern oft auch eine finanziell attraktive Option sein kann. Ich erkläre, warum und bis wann Sie den Antrag auf Teilungsversteigerung zurücknehmen können und wie Sie bei der Teilungsversteigerung einen guten Preis erzielen.

Wollen Sie vor der Rücknahme der Versteigerung zunächst wissen, welchen Wert die Immobilie hat? 


Bevor ein Versteigerungstermin stattfindet, wird vom Gericht ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie eingeholt. Anhand dieses Gutachtens können Sie als Antragsteller feststellen, ob Ihre Preisvorstellungen realistisch sind. Das Gutachten dient als Orientierung, da Sachverständige den Wert konservativ schätzen und in guten Lagen die Verkehrswerte nicht selten überboten werden.


Sollten Sie mit der Schätzung des Sachverständigen unzufrieden sein, können sie den Antrag formlos zurücknehmen und die Versteigerung beenden. In diesem Fall tragen Sie die bis dahin angefallenen Gerichtsgebühren sowie die Kosten für das Gutachten. Die etwa beim Antragsgegner anfallenden Anwaltskosten müssen Sie nicht erstatten.


Wollen Sie den Anteil des anderen Miteigentümers kaufen oder die Immobilien gemeinsam mit ihm verkaufen? 


In etwa der Hälfte aller Fälle kommt es gar nicht erst zu einem Versteigerungstermin. Häufig erkennen die zunächst zögerlichen Miteigentümer im Laufe des Verfahrens, dass sich der Verkauf nicht verhindern lässt. Ihre Interessen richten sich dann auf einen schnellen und sicheren Verkauf zum optimalen Preis.


In dieser Phase ist es möglich, die Versteigerung zu stoppen und die Immobilie stattdessen gemeinsam über einen Notar oder Makler zu verkaufen. Auch die Übernahme des Miteigentumsanteils  durch einen der Miteigentümer ist möglich.


Die Rücknahme der Versteigerung erfolgt dann im zeitlichen Zusammenhang mit oder direkt im notariellen Kaufvertrag.


Bis wann können Sie die Teilungsversteigerung selbst stoppen?


Auch noch während des Versteigerungstermins könnnen Sie die Teilungsversteigerung vorläufig anhalten oder endgültig beenden. Noch nach der Bietzeit und unmittelbar vor dem Zuschlag werden Sie als Antragsteller vom Versteigerungsgericht gefragt, ob der Zuschlag erteilt werden soll.


Zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch mehrere Möglichkeiten:


  • Sie stimmen dem Zuschlag zu: Der Meistbietende erhält den Zuschlag und wird neuer Eigentümer.
  • Sie nehmen den Versteigerungsantrag zurück: Als Antragsteller ziehen Sie den Antrag zurück, die Versteigerung wird beendet und die Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert. Die bis dahin angefallenen Gerichts- und Gutachterkosten tragen Sie als Antragsteller.
  • Sie bewilligen die vorläufige Einstellung: Der Zuschlag wird nicht erteilt, aber das Verfahren kann auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Sie haben jetzt bis zum nächsten Versteigerungstermin Zeit, sich mit dem anderen Miteigentümer zu einigen.


Unter welchen Umständen können Sie die Teilungsversteigerung nicht mehr alleine anhalten oder zurücknehmen?


Wenn ein anderer Miteigentümer dem Verfahren beitritt, kann die Versteigerung nur noch durch die gemeinsame Erklärung aller Miteigentümer vorläufig anghalten oder vollständig beendet werden. Dies ist jedoch kein Grund, von einer Teilungsversteigerung abzusehen, da jeder Miteigentümer ohnehin jederzeit einen eigenen Antrag stellen kann.


Ist die Teilungsversteigerung effektiv?


Die Teilungsversteigerung ist ein wirksames Instrument, um eine Blockadesituation aufzulösen. Das Verfahren können Sie bis zum Beitritt des anderen Miteigentümers jederzeit vorläufig anhalten oder endgültig zurücknehmen, sogar noch nach der Bietzeit im Versteigerungstermin.


Planen Sie eine Teilungsversteigerung oder sind Sie davon bereits betroffen?


Eine gute rechtliche Beratung, idealerweise schon zu Beginn des Verfahrens, ist unerlässlich, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich bin spezialisiert auf das Recht der Teilungsversteigerung und habe umfangreiche Erfahrung.


Rufen Sie mich gerne unter 040/35 53 200 an (Beratung bundesweit) oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: steger@bre.de


Welcher Aufwand bei meiner Beauftragung anfällt, erfahren sie hier.


Blog Teilungsversteigerung

Kündigung einer GbR oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Teilungsversteigerung
18. April 2025
Ist eine Teilungsversteigerung nach Kündigung der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) für ein dieser gehörendes Haus noch möglich?
Bestehen bleibende Grundschuld in der Teilungsversteigerung übernehmen
von Rechtsanwalt Johannes Steger 31. August 2022
Verständlich erklärt: Bestehen bleibende Grundschuld in der Teilungsversteigerung übernehmen. Typische Fehler vermeiden. Fallstricke bei Gebot und Ablösung kennen.
Gerichtskosten in der Teilungsversteigerung für Miteigentümer
von Rechtsanwalt Johannes Steger 30. August 2022
Welche Gerichtskosten fallen in der Teilungsversteigerung an? Wer zahlt Kosten in der Teilungsversteigerung? Vorschuss, Prozesskostenhilfe, Verteilung und Erstattung der Kosten.
Teilungsversteigerung: Als Miteigentümer selbst ersteigern. Zahlung um Eigenanteil kürzen.
von Rechtsanwalt Johannes Steger 27. August 2022
Als Miteigentümer die Immobilie selbst ersteigern. Die Zahlung an das Versteigerungsgericht um den eigenen Anteil kürzen. Eigene Liquidität schonen. Blockade der Erlösverteilung vermeiden.
Warum benötige ich einen erfahrenen Anwalt in der Teilungsversteigerung?
von Rechtsanwalt Johannes Steger 25. August 2022
Wenige Anwälte beherrschen die Teilungsversteigerung. Beauftragen Sie einen Spezialisten, optimieren Sie Ihre Erfolgsaussichten und vermeiden Sie kapitale Fehler.
Teilungsversteigerung in der Scheidung. Tipps, Tricks, Irrtümer.
von Rechtsanwalt Johannes Steger 27. Juli 2022
Vorteilhafte Teilungsversteigerung bei Scheidung. Vom Anwalt erklärt. Irrtümer, Tipps und Tricks. Vorkaufsrecht, Schadensersatz, Interessenabwägung, Vermögensbilanz
Löschungsbewilligung oder Verzicht auf die Grundschuld in der Teilungsversteigerung ?
von 31f42118-0d21-49ca-9895-b470a844c468 3. Juni 2022
Der beste Umgang der Bank mit einer nicht mehr valutierenden Grundschuld in der Teilungsversteigerung. Löschungsbewilligung oder Verzicht?
Klage auf Erlösverteilung. Unberechtigte Blockade kostet Verzugszinsen
von Rechtsanwalt Johannes Steger 31. Mai 2022
Erlösverteilung richtet sich nach bisherigen Miteigentumsanteilen. Einigung aller Eigentümer erforderlich. Auszahlung grundlos blockieren kann wegen Verzugszinsen teuer werden.
Kauf in der Teilungsversteigerung mit Kredit finanzieren
von Rechtsanwalt Johannes Steger 21. Mai 2022
Wie der Ersteher seinen Kauf in der Teilungsversteigerung mit der Bank finanzieren kann, obschon eine Grundschuld vor Auszahlung des Kredits nicht eingetragen werden kann.
Bietsicherheit auch für den Miteigentümer in Teilungsversteigerung erforderlich?
von Rechtsanwalt Johannes Steger 20. Mai 2022
Der Miteigentümer muss bei Abgabe seines Gebots in der Teilungsversteigerung eine Bietsicherheit stellen. Die Beteiligung an der Immobilie genügt nicht. Welche Ausnahmen gibt es?
Nichtzahlung des Gebots in der Teilungsversteigerung - besser nicht versuchen
von Johannes Steger 27. April 2022
Was passiert, wenn der Käufer in der Versteigerung den Kaufpreis nicht zahlt? Es kommt zu einer Vollstreckung in das gesamte (Privat-) Vermögen des Erstehers und die Wiederversteigerung durch die früheren Eigentümer folgt. Das ist mit hohen Kosten für Gericht und Anwalt verbunden.
Welche Kosten trägt der Ersteher in der Teilungsversteigerung?
von Rechtsanwalt Johannes Steger 29. Januar 2022
Was zahlt der Käufer in der Teilungsversteigerung bei Zuschlag? Bargebot, Zinsen, Grundschuld ablösen, Grunderwerbsteuer, rückständige Wohngelder.
Mit der Teilungsversteigerung treibt der Gläubiger seine Forderung ein
von Rechtsanwalt Johannes Steger 17. Januar 2022
Die Teilungsversteigerung richtig durchführen, um effektiv Schulden einzutreiben. Besonderheiten bei Miteigentümergemeinschaften. Finanzamt ins Leere laufen lassen.
Verzögern der Teilungsversteigerung -lohnt das?
von Rechtsanwalt Johannes Steger 3. Januar 2022
Versteigerung verhindern, verzögern oder blockieren. Welche Möglichkeiten gibt es? Wieviel Zeit kann man gewinnen? Vorteile und Nachteile. Tipps und Tricks.
Unterschiede zwischen Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung erklärt
von Rechtsanwalt Johannes Steger 2. Januar 2022
Teilungsversteigerung, was ist das und wie beginnt sie? Was unterscheidet die Teilungsversteigerung von der Zwangsversteigerung?
Andere Bieter in der Teilungsversteigerung abschrecken
von Johannes Steger 31. Dezember 2021
Was ist erlaubt, um Bieter im Versteigerungstermin von einem hohen Gebot abzuschrecken? Welche Fehler sollte man vermeiden?
Verkauf einer Immobilie mit der Teilungsversteigerung zum besten Preis erzwingen
von Rechtsanwalt Johannes Steger 23. April 2002
Wie Sie mit einfachen Maßnahmen in der Teilungsversteigerung den besten Kaufpreis für die Immobilie erzielen - Werbung, Vermarktung, Umgang mit Bietern