Teilungsversteigerung: Grundlagen & Begriffe
- Was ist eine Teilungsversteigerung?
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Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, das dazu dient, Ihr Miteigentum an einer Immobilie aufzulösen. Sie wird beantragt, wenn Sie und die anderen Miteigentümer sich nicht auf eine private Veräußerung oder eine Aufteilung einigen können. Das Ziel ist die Umwandlung des Sachwertes in Geld, das anschließend unter den Eigentümern aufgeteilt wird.
- Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Teilungsversteigerung?
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Die rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) verankert. Insbesondere § 180 ZVG regelt das Verfahren der Teilungsversteigerung.
- Wann ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll?
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Sie ist sinnvoll, wenn Sie mit anderen eine Immobilie gemeinsam besitzen, aber sich nicht über deren Nutzung oder Verkauf einigen können. Dies ist oft der letzte Ausweg, um eine verfahrene Situation zu lösen und den Wert der Immobilie in liquide Mittel umzuwandeln.
- Wer kann eine Teilungsversteigerung beantragen?
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Jeder Miteigentümer einer Immobilie kann die Teilungsversteigerung beantragen, unabhängig von seinem Eigentumsanteil. Dies gilt auch für ein Mitglied einer Erbengemeinschaft oder als Miteigentümer vor oder nach einer Scheidung.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Zwangsversteigerung und einer Teilungsversteigerung?
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Eine Zwangsversteigerung wird in der Regel von einem Gläubiger beantragt, um Schulden einzutreiben, die durch eine Grundschuld gesichert sind. Eine Teilungsversteigerung dient hingegen ausschließlich der Auflösung einer Gemeinschaft an einer Immobilie, ohne dass eine Gläubigerforderung im Vordergrund steht.
- Was bedeutet "Miteigentum" im Kontext einer Teilungsversteigerung?
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Miteigentum liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentümer einer Sache sind. Bei einer Teilungsversteigerung geht es darum, dieses Gemeinschaftseigentum aufzulösen.
- Was ist die "Erbengemeinschaft"?
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Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn Sie mit mehreren Personen gemeinschaftlich Erben einer Immobilie werden. Sie müssen über den Nachlass gemeinsam entscheiden, und bei Uneinigkeit kann ein Mitglied die Teilungsversteigerung beantragen.
- Was bedeutet Auseinandersetzung?
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Auseinandersetzung ist die Aufteilung einer Gemeinschaft an einem Haus oder einer Wohnung. Der Anspruch eines Miteigentümers, der zur erzwungenen Auseinandersetzungsversteigerung genutzt werden kann, kann auch durch einen Gläubiger eines Miteigentümers geltend gemacht werden.
- Was ist eine Auseinandersetzungsversteigerung?
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Das ist nur ein anderes Wort für die Teilungsversteigerung. Es ist ein gerichtliches Verfahren zur erzwungenen Aufteilung des gemeinsamen Eigentums an einer Immobilie.
Teilungsversteigerung: Antrag & Ablauf
- Wie und wo wird der Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt?
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Sie müssen den Antrag schriftlich beim zuständigen Amtsgericht stellen, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Der Antrag muss den Namen und die Anschrift aller Miteigentümer oder Miterben enthalten und die Immobilie genau bezeichnen, wobei die Beifügung eines Auszugs aus dem Grundbuch genügt.
- Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
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Notwendig sind der Antrag selbst, ein aktueller Grundbuchauszug, eine Liste aller Miteigentümer sowie idealerweise ein Verzeichnis aller bekannten Rechte und Lasten.
- Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung im Durchschnitt?
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Ein Verfahren dauert von der Antragstellung bis zum Versteigerungstermin und der Verteilung des Erlöses eatw 1 Jahr. Die Dauer ist aber abhängig von der Komplexität des Falles und der Arbeitsbelastung des jeweiligen Gerichts.
- Welche Phasen hat der Ablauf einer Teilungsversteigerung?
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Der Ablauf gliedert sich in mehrere Phasen: Antragstellung, Anordnung des Verfahrens, Ermittlung des Verkehrswertes durch ein Gutachten, Festsetzung des Versteigerungstermins, Durchführung der Versteigerung und schließlich die Verteilung des Erlöses.
- Was ist ein "Antragsgegner"?
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Der Antragsgegner ist jeder Miteigentümer oder Miterbe, der den Antrag auf Teilungsversteigerung nicht selbst gestellt hat.
- Kann man den Antrag auf Teilungsversteigerung zurücknehmen?
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Ja, Sie können den Antrag jederzeit zurücknehmen, solange das Verfahren noch nicht durch den Zuschlag abgeschlossen und der Antragsgegner noch nicht beigetreten ist. Eine Rücknahme ist oft der Fall, wenn Sie sich mit den Miteigentümern doch noch privat einigen können.
- Was ist in Beitritt?
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Wenn der Antragsgegner ebenfalls eine Teilungsversteigerung beantragt, dann wird dafür kein neues Verfahren eröffnet, vielmehr tritt er dem laufenden Versteigerungsverfahren bei. Er wird damit zum Co-Antragsteller.
- Gibt es eine Frist für den Beitritt?
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Der Antragsgegner sollte den Antrag auf Beitritt zum Verfahren so rechtzeitig stellen, dass das Versteigerungsgericht den bisherigen alleinigen Antragsteller darüber spätestens 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin informieren kann.
- Was ist eine Abtretung?
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Mit der Abtretung werden alle Rechte aus dem Meistgebot an einen Dritten übertragen. Vorsicht! Das löst die Grunderwerbsteuer doppelt aus.
- Was bedeutet "Antragsteller"?
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Antragsteller ist der Miteigentümer, der die Teilungsversteigerung beantragt hat.
- Was ist eine Bietvollmacht?
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Eine Bietvollmacht ist eine notarielle Vollmacht, die benötigt wird, um für andere Gebote abzugeben.
Teilungsversteigerung: Kosten & Finanzierung
- Welche Kosten entstehen bei einer Teilungsversteigerung?
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Die Kosten umfassen Gerichtskosten, Gutachterkosten und Anwaltskosten. Diese richten sich in der Regel nach dem Verkehrswert der Immobilie.
- Wer trägt die Kosten der Teilungsversteigerung?
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Die Kosten werden vom Erlös der Versteigerung abgezogen. Im Ergebnis trägt also jeder Miteigentümer die Kosten im Verhältnis der Anteile .
- Wie wird das Versteigerungsgutachten finanziert?
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Sie als Antragsteller müssen die Kosten für das Gutachten zunächst vorschießen. Diese werden dann als Verfahrenskosten aus dem Erlös der Versteigerung erstattet.
- Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?
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Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des vom Gericht festgesetzten Verkehrswertes. Sie müssen diese als Bieter leisten, um in der Versteigerung sicher ein Gebot abgeben zu können.
- Was versteht man unter einem Bargebot?
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Das Bargebot ist - wenn Rechte (z.B. eine Grundschuld) bestehen bleiben - Teil des geringsten Gebots und bezeichnet den an das Gericht zu zahlenden Betrag. Allerdings ist entgegen dem Wortlaut eine Barzahlung nicht zulässig.
Teilungsversteigerung: Gutachten & Wertfestsetzung
- Was ist das Verkehrswertgutachten und wer erstellt es?
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Das Verkehrswertgutachten wird von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen erstellt. Es dient dazu, den realistischen Wert der Immobilie zu ermitteln, der als Grundlage für die Versteigerung dient.
- Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?
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Der Sachverständige besichtigt die Immobilie und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Größe, Baujahr, Sanierungsstand und eventuelle Belastungen (z.B. Wegerechte).
- Kann man gegen das Gutachten Einspruch erheben?
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Ja, Sie als Miteigentümer können innerhalb einer gesetzten Frist Einwendungen gegen das Gutachten vorbringen. Dies kann zu einer Überprüfung oder sogar zu einem neuen Gutachten führen.
- Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und tatsächlichem Kaufpreis?
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Der Verkehrswert ist der geschätzte Marktwert. Der tatsächliche Kaufpreis ist das Ergebnis des Bieterverfahrens und kann vom Verkehrswert abweichen, je nach Nachfrage und Wettbewerb.
Teilungsversteigerung: Der Versteigerungstermin
- Wo findet der Versteigerungstermin statt?
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Der Versteigerungstermin findet öffentlich im zuständigen Amtsgericht statt.
- Wer darf am Versteigerungstermin teilnehmen?
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Jeder, der volljährig ist und sich ausweisen kann, darf an der Versteigerung teilnehmen und mitbieten.
- Was passiert, wenn niemand mitbietet?
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Wenn kein Bieter ein Gebot abgibt, wird der Versteigerungstermin aufgehoben. Das Verfahren kann zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.
- Wie läuft die Bietzeit ab?
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Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten, wird aber solange fortgesetzt, bis keiner mehr ein höheres Gebot abgibt. Während dieser Zeit können Gebote abgegeben werden. Nach Ablauf der Bietzeit wird das höchste Gebot festgestellt und der Bieter erhält den Zuschlag, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Was ist das "geringste Gebot"?
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Das geringste Gebot ist die Summe, die mindestens geboten werden muss, um das Objekt zu ersteigern. Es setzt sich zusammen aus den Verfahrenskosten und den bestehenbleibenden Rechten, die der Ersteher übernehmen muss.
- Was ist die 5/10-Grenze und die 7/10-Grenze?
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Die 5/10-Grenze besagt, dass das Gericht den Zuschlag versagen muss, wenn das höchste Gebot weniger als 50 % des Verkehrswertes beträgt. Die 7/10-Grenze erlaubt es dem Antragsgegner, den Zuschlag zu versagen, wenn das Gebot unter 70 % des Verkehrswertes liegt. Die 70% Grenze kommt nur ausnahmsweise zur Anwendung.
- Kann man bei der Versteigerung online mitbieten?
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Nein, eine Online-Teilnahme ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgesehen. Die Teilnahme am Versteigerungstermin muss persönlich erfolgen.
Teilungsversteigerung: Rechte der Miteigentümer & Beteiligten
- Kann ich die Teilungsversteigerung als Miteigentümer verhindern?
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Sie können die Teilungsversteigerung nur verhindern, wenn Sie sich mit den anderen Eigentümern einigen, das Objekt privat zu veräußern oder zu übernehmen. Ein gerichtliches Verfahren kann durch eine Einstellungsvereinbarung vorübergehend gestoppt werden.
- Was ist eine Einstellungsvereinbarung?
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Eine Einstellungsvereinbarung ist eine Einigung zwischen den Miteigentümern, das Versteigerungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen, um eine private Lösung zu finden.
- Was passiert, wenn ein Miteigentümer das Objekt selbst ersteigern will?
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Der Miteigentümer kann wie jeder andere Bieter mitbieten und das Objekt selbst ersteigern.
- Was ist ein Testamentsvollstrecker und welche Rolle spielt er?
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Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser bestimmt, um den Nachlass zu verwalten und aufzuteilen. Bei einer Teilungsversteigerung vertritt er die Erbengemeinschaft und muss die Entscheidungen für alle Erben treffen.
- Welche Rechte hat der Ehepartner?
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Ein Ehepartner, der Miteigentümer ist, kann ebenfalls die Teilungsversteigerung beantragen, um das gemeinschaftliche Eigentum an der ehemaligen Ehewohnung aufzulösen. Das ist in der Regel auch vor der Scheidung möglich.
Teilungsversteigerung: Nach dem Versteigerungstermin
- Was passiert nach dem Zuschlag?
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Nach dem Zuschlag muss der Ersteher den Kaufpreis zahlen. Das Gericht verteilt den Erlös nach Abzug der Kosten an die Miteigentümer, wenn sich die Miteigentümer einigen, sonst wird der Erlös hinterlegt. Der Zuschlag ersetzt den notariellen Kaufvertrag.
- Wie wird der Erlös der Versteigerung verteilt?
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Der Erlös wird an die Miteigentümer entsprechend ihrer jeweiligen Eigentumsanteile ausgezahlt, wenn sich die Miteigentümer einigen.
- Wann muss der Ersteigerer den Kaufpreis bezahlen?
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Der Kaufpreis muss innerhalb einer vom Gericht festgesetzten Frist, in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen nach dem Zuschlag, gezahlt werden.
- Wer ist für die Räumung der Immobilie zuständig?
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Der Ersteher hat nach dem Zuschlag einen sofortigen Räumungstitel gegen den noch in der Immobilie wohnenden Alteigentümer, wenn dieser keinen Mietvertrag hat. Der Ersteher ist dafür verantwortlich, die Räumung durchzusetzen, falls die Voreigentümer die Immobilie nicht freiwillig verlassen.
- Was passiert, wenn sich die Miteigentümer nicht auf die Verteilung des Erlöses einigen können?
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Wenn keine Einigung über die Verteilung des Erlöses erzielt wird, hinterlegt das Gericht den Betrag und die Miteigentümer müssen die Aufteilung gerichtlich klären lassen.
Teilungsversteigerung: Sonderfälle & Besondere Umstände
- Welche Rolle spielt das Grundbuch bei der Teilungsversteigerung?
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Das Grundbuch ist die wichtigste Informationsquelle für das Gericht. Es enthält alle Eigentümer, Rechte und Lasten, die für das Verfahren relevant sind.
- Wie verhält es sich mit eingetragenen Lasten?
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Belastungen wie Grundschulden bleiben häufig bestehen. Andere Lasten wie z.B. Wegerechte oder Wohnrechte können bestehen bleiben und müssen vom Ersteher übernommen werden. Dies wird im Versteigerungstermin bekannt gegeben.
- Kann ein Mietvertrag durch die Teilungsversteigerung gekündigt werden?
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Der Mietvertrag geht auf den Ersteher über. Dieser kann den Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Eine Kündigung ist aber nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen möglich.
- Kann eine Teilungsversteigerung auch bei einem Erbbaurecht beantragt werden?
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Ja, ein Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht und kann ebenfalls im Rahmen einer Teilungsversteigerung versteigert werden.
- Wie verhält es sich, wenn das Grundstück im Ausland liegt?
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Die deutsche Teilungsversteigerung ist nur für Immobilien in Deutschland anwendbar. Für ausländische Immobilien gelten die jeweiligen nationalen Gesetze.
Teilungsversteigerung: Strategien & Ratschläge
- Welche Fehler sollte man bei der Teilungsversteigerung vermeiden?
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Vermeiden Sie es, unvorbereitet zu bieten, das Gutachten nicht zu studieren oder die rechtlichen Risiken (wie bestehenbleibende Grundschulden) zu ignorieren. Auch emotionale Gebote sollten vermieden werden.
- Wie kann eine einvernehmliche Lösung vor der Versteigerung erzielt werden?
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Eine einvernehmliche Lösung kann durch Gespräche, Mediation oder den Kauf der Anteile der anderen Miteigentümer erreicht werden. Ziel sollte es immer sein, eine kostspielige Versteigerung zu vermeiden oder eine bereits begonnene Versteigerung durch eine Einigung abzuwenden.
- Wie bereite ich mich als Bieter auf den Termin vor?
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Informieren Sie sich gründlich über die Immobilie, studieren Sie das Gutachten, besichtigen Sie die Immobilie, klären Sie die Finanzierung und seien Sie bereit, die Sicherheitsleistung zu erbringen.
- Benötigt man einen Anwalt für die Versteigerung?
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Nein, aber die Beauftragung eines mit dem Zwangsversteigerungsrecht vertrauten Anwalt ist unbedingt zu empfehlen.