Ihr Anwalt für die Teilungsversteigerung

Vertrauen Sie meiner langjährigen Erfahrung in der Teilungsversteigerung, wenn ich sage:


Die anwaltliche Beratung durch einen Spezialisten ist in der Teilungsversteigerung Pflicht, nicht Kür, auch wenn Sie z.B. in der Scheidung bereits durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht vertreten werden.


Leicht entsteht zwar beim Lesen oberflächlicher Ratgeber im Internet der Eindruck, als könne man die Teilungsversteigerung selbst oder mit "irgendeinem" Anwalt zum Erfolg führen.

Rechtsanwalt Johannes Steger
Ihr Anwalt für die Teilungsversteigerung

Allerdings wird das Zwangsversteigerungsgesetz, nach welchem sich das Verfahren zur Auseinandersetzung der Immobilie richtet, nur von wenigen Anwälten beherrscht. Vielleicht sind es in Deutschland  eine Handvoll, aber garantiert ist die Zahl der Experten einstellig.


Beauftragen Sie unbedingt einen spezialisierten Anwalt, insbesondere wenn noch eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist oder Sie die Immobilie selbst ersteigern  wollen oder Sie vermeiden wollen, dass der andere Miteigentümer die Auszahlung blockiert.


Aber auch dann, wenn Sie sich optimal gegen eine von einem anderen Eigentümer beantragte Teilungsversteigerung taktisch verteidigen wollen, sollten Sie das nicht auf eigene Faust versuchen.


Meine Erfahrung als Anwalt in der Teilungsversteigerung kann ich für Sie vorteilhaft einsetzen. Denn ich habe bis jetzt schon als Anwalt bei der Teilungsversteigerung von Immobilien im Gesamtwert von mehreren hundert Millionen EURO erfolgreich mitgewirkt.

    Womit überzeuge ich Sie in der Teilungsversteigerung?


         ✅ Langjährige Erfahrung 

✅ Durchdachte Strategie

         ✅ Planbare Honorare

         ✅ Bundesweite Vertretung


Wie nehmen Sie am besten den ersten Kontakt zu mir auf und mit welchem Aufwand können Sie kalkulieren?


Rufen Sie mich an   oder   schreiben Sie mir eine E-Mail.


Wir klären in einem ersten kostenfreien ca. 15 minütigen Telefonat ➡️ (0049 40 35 53 200), ob Sie mit meiner Hilfe die Teilungsversteigerung optimal vorbereiten und führen können und welcher voraussichtliche finanzielle Aufwand für meine anschließende Beauftragung anfällt. Gern rufen Sie auch spontan an. Falls ich einmal vorübergehend nicht verfügbar bin, rufe ich zeitnah zurück.


Falls Sie zunächst eine etwas ausführlichere Beratung  bevorzugen, vereinbaren wir dazu einen Termin für ein Treffen bei mir im Büro, für ein Telefonat oder für einen Videocall. Dazu senden Sie mir gerne einen Grundbuchauszug sowie Ihre Adresse mit Kontaktdaten. Ich schlage dann einen Termin für die Erstberatung  vor, für die ich eine Erstberatungsgebühr  in Höhe von 226,10 EUR (190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer) in Rechnung stelle.

 

Welcher finanzielle Aufwand erwartet Sie, falls ich die Teilungsversteigerung für Sie übernehme?


Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt den Aufwand, den ich als Ihr Anwalt in der Teilungsversteigerung  abrechnen kann, ohne mit Ihnen eine Honorarvereinbarung getroffen zu haben. Vergütet wird diese Beratung nach der Vorstellung des Gesetzgebers im Wesentlichen wie eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der sich das Honorar von dem Wert des Ihnen gehörenden Anteils an der Immobilie ableitet.


Das führt dazu, dass für Sie der finanzielle Aufwand für die anwaltliche Beratung trotz der Komplexität der Teilungsversteigerung geringer ausfällt als etwa bei einem vergleichbar aufwändigen Klageverfahren.


Gleichwohl kann ich Ihre Vertretung in einer Teilungsversteigerung - nicht selten auch als Ergänzung zu einer von einem  Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht federführend betriebenen Scheidung - in vielen Fällen auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren zu einem für Sie kalkulierbaren finanziellen Aufwand  bundesweit übernehmen, weil ich seit mehr als zwei Jahrzehnten in der Teilungsversteigerung berate und mich nicht erst in dieses komplexe Rechtsgebiet „einlesen“ muss.


Denn für mich als Experten ist vieles Standard, was anderen Anwälten als Buch mit sieben Siegeln erscheint. 


Und auch wenn ich für in manchen Fällen, etwa bei einem geringen Verkehrswert der Immobilie, bei einer absehbar umfangreichen Auseinandersetzung oder für die persönliche Wahrnehmung des Versteigerungstermins mit  Ihnen auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung einen von den gesetzlichen Vorschriften abweichenden finanziellen Aufwand vereinbare, dann bleibt das für Sie planbar.


Weitere nützliche Informationen zu meiner Person und meinen Leistungen in der Teilungsversteigerung


Sie wollen mehr über mich wissen? Dann nutzen Sie diesen Link zu meiner Person auf LinkedIn.


Sie wollen mehr darüber wissen, warum Sie einen guten Anwalt in der Versteigerung benötigen und was dieser alles beachten sollte, damit das Verfahren für Sie  bestmöglich geführt  wird? Dann  lesen  Sie diesen ➡️Blogbeitrag zu meinen Leistungen in der Teilungsversteigerung.