Kann der Antragsteller die Teilungsversteigerung jederzeit selbst zurückziehen?

Von Rechtsanwalt Johannes Steger · Stand: Oktober 2026   


Viele Miteigentümer, die über eine Teilungsversteigerung nachdenken, sind verunsichert. Die Sorge, dass die Immobilie unter Wert versteigert wird oder der Prozess nicht mehr gestoppt werden kann, hält viele davon ab, diesen Schritt zu gehen. Doch diese Befürchtungen sind in den meisten Fällen unbegründet.


In diesem Beitrag räume ich mit gängigen Mythen rund um die Teilungsversteigerung auf und zeige, warum sie nicht nur eine flexible, sondern oft auch eine finanziell attraktive Option sein kann. Ich erkläre, warum und bis wann Sie den Antrag auf Teilungsversteigerung zurücknehmen können und wie Sie bei der Teilungsversteigerung einen guten Preis erzielen.

Wollen Sie vor der Rücknahme der Versteigerung zunächst wissen, welchen Wert die Immobilie hat? 


Bevor ein Versteigerungstermin stattfindet, wird vom Gericht ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie eingeholt. Anhand dieses Gutachtens können Sie als Antragsteller feststellen, ob Ihre Preisvorstellungen realistisch sind. Das Gutachten dient als Orientierung, da Sachverständige den Wert konservativ schätzen und in guten Lagen die Verkehrswerte nicht selten überboten werden.


Sollten Sie mit der Schätzung des Sachverständigen unzufrieden sein, können sie den Antrag formlos zurücknehmen und die Versteigerung beenden. In diesem Fall tragen Sie die bis dahin angefallenen Gerichtsgebühren sowie die Kosten für das Gutachten. Die etwa beim Antragsgegner anfallenden Anwaltskosten müssen Sie nicht erstatten.


Wollen Sie den Anteil des anderen Miteigentümers kaufen oder die Immobilien gemeinsam mit ihm verkaufen? 


In etwa der Hälfte aller Fälle kommt es gar nicht erst zu einem Versteigerungstermin. Häufig erkennen die zunächst zögerlichen Miteigentümer im Laufe des Verfahrens, dass sich der Verkauf nicht verhindern lässt. Ihre Interessen richten sich dann auf einen schnellen und sicheren Verkauf zum optimalen Preis.


In dieser Phase ist es möglich, die Versteigerung zu stoppen und die Immobilie stattdessen gemeinsam über einen Notar oder Makler zu verkaufen. Auch die Übernahme des Miteigentumsanteils  durch einen der Miteigentümer ist möglich.


Die Rücknahme der Versteigerung erfolgt dann im zeitlichen Zusammenhang mit oder direkt im notariellen Kaufvertrag.


Bis wann können Sie die Teilungsversteigerung selbst stoppen?


Auch noch während des Versteigerungstermins könnnen Sie die Teilungsversteigerung vorläufig anhalten oder endgültig beenden. Noch nach der Bietzeit und unmittelbar vor dem Zuschlag werden Sie als Antragsteller vom Versteigerungsgericht gefragt, ob der Zuschlag erteilt werden soll.


Zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch mehrere Möglichkeiten:


  • Sie stimmen dem Zuschlag zu: Der Meistbietende erhält den Zuschlag und wird neuer Eigentümer.
  • Sie nehmen den Versteigerungsantrag zurück: Als Antragsteller ziehen Sie den Antrag zurück, die Versteigerung wird beendet und die Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert. Die bis dahin angefallenen Gerichts- und Gutachterkosten tragen Sie als Antragsteller.
  • Sie bewilligen die vorläufige Einstellung: Der Zuschlag wird nicht erteilt, aber das Verfahren kann auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Sie haben jetzt bis zum nächsten Versteigerungstermin Zeit, sich mit dem anderen Miteigentümer zu einigen.


Unter welchen Umständen können Sie die Teilungsversteigerung nicht mehr alleine anhalten oder zurücknehmen?


Wenn ein anderer Miteigentümer dem Verfahren beitritt, kann die Versteigerung nur noch durch die gemeinsame Erklärung aller Miteigentümer vorläufig anghalten oder vollständig beendet werden. Dies ist jedoch kein Grund, von einer Teilungsversteigerung abzusehen, da jeder Miteigentümer ohnehin jederzeit einen eigenen Antrag stellen kann.


Ist die Teilungsversteigerung effektiv?


Die Teilungsversteigerung ist ein wirksames Instrument, um eine Blockadesituation aufzulösen. Das Verfahren können Sie bis zum Beitritt des anderen Miteigentümers jederzeit vorläufig anhalten oder endgültig zurücknehmen, sogar noch nach der Bietzeit im Versteigerungstermin.


Planen Sie eine Teilungsversteigerung oder sind Sie davon bereits betroffen?


Eine gute rechtliche Beratung, idealerweise schon zu Beginn des Verfahrens, ist unerlässlich, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich, Rechtsanwalt Johannes Steger, bin spezialisiert auf das Recht der Teilungsversteigerung und habe umfangreiche Erfahrung.


Rufen Sie mich gerne unter 040/35 53 200 an (Beratung bundesweit) oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: steger@bre.de


Welcher Aufwand bei meiner Beauftragung anfällt, erfahren sie hier.


Teilungsversteigerung in der Scheidung. Tipps, Tricks, Irrtümer.
von Rechtsanwalt Johannes Steger • 10. Juni 2025
Haus oder Wohnung vor Rechtskraft der Scheidung versteigern: Wann ist die Teilungsversteigerung sinnvoll? Wie sichern Sie den Erlös? Tipps und Tricks für den Erfolg
Bestehen bleibende Grundschulden in der Teilungsversteigerung übernehmen
von Rechtsanwalt Johannes Steger • 31. August 2022
Bleibt die Grundschuld in der Teilungsversteigerung bestehen, zahlt der Ersteher den vollen Nennbetrag. Mit Rechenbeispielen, Tipps und BGH-Urteilen.
Gerichtskosten in der Teilungsversteigerung für Miteigentümer
von Rechtsanwalt Johannes Steger • 30. August 2022
Welche Gerichtskosten fallen in der Teilungsversteigerung für Miteigentümer an? Wer zahlt die Kosten? Vorschuss,Verteilung und Erstattung der Kosten.
Teilungsversteigerung: Als Miteigentümer selbst ersteigern. Zahlung um Eigenanteil kürzen.
von Rechtsanwalt Johannes Steger • 27. August 2022
Als Miteigentümer die Immobilie in der Teilungsversteigerung selbst ersteigern. Weniger zahlen. Rechenbeispiele, Kosten, Grunderwerbsteuer, Tipps, Tricks
Warum benötige ich einen erfahrenen Anwalt in der Teilungsversteigerung?
von Rechtsanwalt Johannes Steger • 25. August 2022
Rechtsanwalt Johannes Steger berät Miteigentümer und Ehegatten in der Teilungsversteigerung bundesweit. Erstberatung: 226,10 €. Jetzt unverbindlich anfragen.
Klage auf Erlösverteilung. Unberechtigte Blockade kostet Verzugszinsen
von Rechtsanwalt Johannes Steger • 31. Mai 2022
Erlösverteilung richtet sich nach bisherigen Miteigentumsanteilen. Einigung aller Eigentümer erforderlich. Auszahlung grundlos blockieren kann wegen Verzugszinsen teuer werden.
Verkauf einer Immobilie mit der Teilungsversteigerung zum besten Preis erzwingen
von Rechtsanwalt Johannes Steger • 23. April 2022
Wie Miteigentümer in der Teilungsversteigerung einen Kaufpreis nahe am Verkehrswert erzielen: Veröffentlichung, Vermarktung, Verkauf vor dem Termin.
Verzögern der Teilungsversteigerung -lohnt das?
von Rechtsanwalt Johannes Steger • 3. Januar 2022
Versteigerung verhindern, verzögern oder blockieren. Welche Möglichkeiten gibt es? Wieviel Zeit kann man gewinnen? Vorteile und Nachteile. Tipps und Tricks.